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BVT-Affäre: Vorwürfe der Gewaltandrohung bei der Razzia

Bei der Hausdurchsung des BVT soll es zu Gewaltandrihungen gekommen sein.
Bei der Hausdurchsung des BVT soll es zu Gewaltandrihungen gekommen sein. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Bei der Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll den Mitarbeitern durch die Einsatzgruppe mit Gewalt gedroht worden sein.
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Den BVT-Mitarbeitern soll bei der Hausdurchsuchung mit Gewaltanwendung und Suspendierung gedroht worden sein, wenn sie sich nicht ruhig verhielten. Das geht aus Aktenvermerken von BVT-Mitarbeitern hervor, die der APA vorliegen.

BVT-Mitarbeitern soll mit Gewalt gedroht worden sein

Der Leiter der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), FPÖ-Gemeinderat Wolfgang Preiszler, habe zwei Beamte zur Überwachung eingeteilt und sie damit beauftragt, jegliche Kommunikation zwischen BVT-Mitarbeitern zu unterbinden “notfalls mittels Gewaltanwendung sowie neuerlicher Androhung einer Suspendierung bei Zuwiderhandlung”, schreibt ein BVT-Mitarbeiter am 28. Februar, dem Tag der Durchsuchungen.

Ein anderer Mitarbeiter notierte, dass im ersten Ansatz geplant gewesen sei, “die komplette Serverlandschaft des BVT abzubauen, sicherzustellen und zur WKSTA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anm.) zu bringen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass etwa 780 User des BVT und der LVT keine Möglichkeit mehr gehabt hätten, ihre Tätigkeit fortzuführen. Dieser Ansatz wurde beim Betreten des Serverraums wegen technischer Undurchführbarkeit verworfen.”

Wahllos Daten beschlagnahmt

Dieser Beamte hielt weiters fest, dass offenbar völlig wahllos Daten beschlagnahmt wurden: “Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung, die für die Sicherstellung der Datenträger verantwortlich zeichneten, hatten offensichtlich den Auftrag, alle Datenträger ungeprüft sicherzustellen. (…) Hier wurde augenscheinlich versucht, so viel wie möglich Datenträger sicherzustellen, damit es bei einer Auswertung möglicherweise doch noch zu ‘Zufallsfunden’ kommt”.

Der BVT-Mitarbeiter hatte den Eindruck, dass möglichst viele Datensätze mitgenommen werden sollten: “Trotz mehrmaliger Hinweise, dass es sich hier um sichergestellte Datenträger handelt, die in einem laufenden Verfahren des BVT benötigt werden und wo das BVT für die Datensicherheit verantwortlich ist, wurden diese Festplatten in ein Verzeichnis aufgenommen. (…) Es entstand der Eindruck, dass es rein um das Sammeln von möglichst vielen Daten ging”.

Der BVT-Mitarbeiter merkte zudem kritisch an, dass Träger mit sensiblen Daten achtlos und nicht den Vorschriften entsprechend in “offene Kartons und Plastiksackerl” abtransportiert wurden, “obwohl auf die Sensibilität der sichergestellten Daten hingewiesen wurde”. “Diese Art des Transportes sichergestellter Datenträger widerspricht den Vorgaben und Vorschriften, wie mit Datenträgern umgegangen werden muss, die einer forensischen Datensicherung zugeführt werden müssen.”

(APA/Red)

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