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MA 40 stellt Fallbeispiele zur Mindestsicherung in Wien richtig

©Beispiele mit Mindestsicherung bisher und neu - Tabelle, Balkengrafik GRAFIK 0586-18, 88 x 118
Die von der Regierung vorgestellte Neuregelung der Mindestsicherung sorgt weiter für Kritik. Die MA 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) stellt nun die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Fallbeispiele richtig.
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Mindestsicherung neu: 863 Euro als Standard-Betrag
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In einer APA-Grafik, die nach Informationen von der Bundesregierung erstellt wurde, wurden Fallbeispiele aus der Mindestsicherung in Wien mit einer geplanten künftigen Neuregelung nach einem bundesweiten Grundsatzgesetz verglichen. Für die Beispiele aus Wien wurden jedoch falsche Zahlen verwendet, stellte die MA 40 klar. Die aufgebrachten Beträge der Fallbeispiele wurden in der Grafik wie folgt dargestellt:

MA 40 stellt Fallbeispiele für Mindestsicherung in Wien richtig

Beispiele mit Mindestsicherung bisher und neu - Tabelle, Balkengrafik GRAFIK 0586-18, 88 x 118
Beispiele mit Mindestsicherung bisher und neu - Tabelle, Balkengrafik GRAFIK 0586-18, 88 x 118 ©Beispiele mit Mindestsicherung bisher und neu - Tabelle, Balkengrafik GRAFIK 0586-18, 88 x 118

Österreichische Familie mit 3 Kindern in Wien: 2.590 Euro
Ausländische Familie in Wien, 5 Kinder, seit sechs Jahren in Österreich: 2.460 Euro
Österreichische Alleinerzieherin, 2 Kinder: 1.174 Euro
Asyberichtigter: 863 Euro
EU-Ausländer, seit vier Jahren in Österreich: 863 Euro

Im Vollzug des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) würden die aufgebrachten Fallbeispiele sich jedoch wie folgt darstellen. (Die Beispiele beziehen sich auf Mindestsicherungsbezieher ohne sonstiges anrechenbares Einkommen.)

Österreichische Familie mit 3 Kindern in Wien:
Mindestsicherung: € 1.993,62 mögliche Mietbeihilfe: € 34,62

Ausländische Familie in Wien, 5 Kinder, seit sechs Jahren in Österreich:
Mindestsicherung: € 2.459,66 mögliche Mietbeihilfe: € 53,60

Österreichische Alleinerzieherin, 2 Kinder:
Mindestsicherung: € 1.329,08 mögliche Mietbeihilfe: € 122,42

Asyberechtigter:
Mindestsicherung: € 863,04 mögliche Mietbeihilfe: € 206,04

EU-Ausländer, seit vier Jahren in Österreich:
(Nur wenn die Anspruchsvoraussetzungen für EU-Bürger erfüllt werden) Mindestsicherung: € 863,04 mögliche Mietbeihilfe: € 206,04

Zahlen zur Mindestsicherung wurden von Regierung nicht erklärt

Die Regierung hatte die Rechenbeispiele über die Auswirkungen der geplanten Reform der Mindestsicherung bei der Regierungsklausur an die Medien verteilt – allerdings ohne die Zahlen näher zu erklären. Die APA bat das Sozialministerium daher bereits am Dienstag um eine Erläuterung der entsprechenden Berechnungsgrundlagen. Trotz mehrmaliger Nachfrage blieb diese Bitte bis zum späten Mittwochnachmittag unbeantwortet.

“Die Absicht der ÖVP-FPÖ-Regierung ist an sich leicht zu durchschauen. Sie verwendet Zahlen nach Belieben. Manchmal auch Fantasiezahlen”, sagte dazu Gemeinderätin Mörk. Die Berechnungen würden einem “wie Kraut und Rüben” vorkommen. “Die Regierung unterscheidet bewusst nach In- und Ausländern bzw. nach Asylberechtigten, obwohl es diese Unterscheidung in der Berechnung der Mindestsicherung gar nicht gibt!”, so die SPÖ-Politikerin. Eine siebenköpfige inländische Familie bekomme “exakt so viel wie eine ausländische Familie mit dieser Kinderzahl”, betonte sie. “Nachdem die Regierung nicht davor zurückscheut, falsche Zahlen zu verwenden, ist zu hoffen, dass die Medien in Zukunft derart veröffentlichte Zahlen kritischer betrachten und nicht mehr unhinterfragt verwenden”, gab sie sich auch medienkritisch.

(APA/Red)

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