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Neues Schutzgesetz für Wiener Gründerzeithäuser: Last-Minute-Abrisse vor Inkrafttreten

Auch das Ottakringer Landhaus musste einem Neubau weichen.
Auch das Ottakringer Landhaus musste einem Neubau weichen. ©VIENNA.at/Jennifer Schindl
Mit 1. Juli 2018 trat das neue Gesetz zum Schutz der Gründerzeithäuser in Kraft. Das sorgte in Wien allerdings für eine Welle von Last-Minute-Abrissen. 20 Häuser wurden komplett niedergerissen. Andere machten sich nicht die Mühe und zerstörten nur die Hälfte der Gebäudesubstanz, um mit Minimalaufwand zu verhindern, dass das Haus noch als schützenswert deklariert wird.
Neues Schutzgesetz
Verbesserung geplant
Kein Denkmalschutz
Bauordnungsänderung
Überraschender Abriss
Abriss-Ankündigung

70 Abrissprojekte wurden per 1. Juli 2018 gestoppt, um der Magistratsabteilung 19 Architektur und Stadtgestaltung (MA19) bewertet zu werden. Wird ein Gründerzeithaus als schützenswert deklariert, darf es nicht mehr abgerissen werden. Doch nicht alle Baufirmen halten sich an die Stopps, denn es drohen Strafen von bis zu 30.000 Euro – eine Lappalie im Immobiliengeschäft.

Viele ließen es gar nicht mehr so weit kommen und veranlassten Last-Minute-Abrisse, um das neue Gesetz zum Schutz der Wiener Gründerzeithäuser zu umgehen. “Wer schnell genug war, hat gewonnen”, bestätigt Bernhard Gutternigh, Stellvertretender Leiter der Baupolizei.

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(Red.)

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