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Siebenjährige in Wien erstochen: Verdächtiger plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit

Der Jugendliche plädiert nun auf Unzurechnungsfähigkeit.
Der Jugendliche plädiert nun auf Unzurechnungsfähigkeit. ©APA/HANS PUNZ
Jener 16-Jährige, der eine Siebenjährige in einem Gemeindebau in Wien-Döbling erstochen hat, behauptete nun bei der Einvernahme, er habe innere Stimmen in seinem Kopf gehört.
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Ein 16-jähriger Gymnasiast, der am 7. Mai in Wien-Döbling ein sieben Jahre altes Mädchen vorsätzlich getötet haben soll, hat seine bisherige Verantwortung geändert. Wie die “Kronen Zeitung” (Freitag-Ausgabe) berichtet, soll der Mordverdächtige in seiner jüngsten polizeilichen Einvernahme behauptet haben, “innere Stimmen in meinem Kopf” hätten ihm die Bluttat befohlen.

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Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte der Schüler auf die Frage nach seinem Motiv von “großer Wut” gesprochen, die er “abreagieren” hätte müssen. Die nunmehrigen Angaben bzw. die aktuelle Verteidigungsstrategie scheinen in Richtung Zurechnungsunfähigkeit zu gehen. Ob und inwieweit der Bursch tatsächlich an einer höhergradigen geistig-seelischen Abartigkeit leidet und damit nicht schuldfähig ist, muss ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten klären.

APA/red

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