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Stadt Wien führt strengere Regelungen für stationslose Leihräder ein

Eine neue Verordnung verschärft die Regelungen für Leihräder in Wien.
Eine neue Verordnung verschärft die Regelungen für Leihräder in Wien. ©APA
Gehäufte Beschwerden über verkehrsgefährdend abgestellte Fahrräder führen nun dazu, dass die Stadt Wien strenge Regeln für stationslose Leihräder einführt. Die Entfernung dieser Exemplare wird nun innerhalb einer gewissen Zeitspanne verpflichtend vorgeschrieben, ansonsten werden die Räder kostenpflichtig entfernt.
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Wien führt strenge Regeln für die stationslosen Leihräder ein, die seit einigen Monaten in der Stadt angeboten werden. Zuletzt hatte es immer wieder Beschwerden über defekte oder verkehrsgefährdend abgestellte Bikes gegeben. Nun wird die Entfernung dieser Exemplare verpflichtend vorgeschrieben, hieß es am Montag in einer Rathaus-Aussendung. Zudem müssen die Bikes akkreditiert werden.

Wien führt scharfe Regeln für Leihräder ein: Rasche Entfernung verpflichtend

Mittels einer sogenannten ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt fest, dass beanstandete Fahrräder werktags zwischen 6.00 und 18.00 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von zwölf Stunden nach Benachrichtigung abgeholt werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig entfernt. Auch eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro kann verhängt werden.

Die Leihräder dürfen, so wird betont, beispielsweise nicht in öffentlichen Grünanlagen abgestellt werden. Erlaubt ist dies dort nur in Fahrradständern oder auf Wegen mit entsprechender Breite – falls auf diesen Radfahren überhaupt erlaubt ist.

Räder müssen akkreditiert und mit Nummer gekennzeichnet werden

Pro Anbieter wird zudem eine Höchstzahl von 1.500 Fahrrädern festgelegt. Für jedes muss eine Akkreditierung durchgeführt werden. Die Räder werden zudem mit einem Aufkleber und einer Nummer versehen. Auch die Servicetelefonnummer muss deutlich sichtbar angebracht sein. Die Verleihfirmen selbst müssen ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen. Konkret muss es einen Firmensitz in Wien sowie eine Servicehotline geben.

“Diese Räder, richtig eingesetzt, können eine Bereicherung für unsere Stadt sein. Mit dieser Verordnung nehmen wir jetzt die Anbieter in die Pflicht, damit in der kommenden Fahrradsaison die Probleme des vergangenen Jahres nicht mehr auftreten. Mit der vierstündigen Reaktionsfrist stellen wir sicher, dass verkehrswidrig abgestellte oder kaputte Räder schnell entfernt werden”, hob Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) in der Aussendung hervor.

Neue Verordnung soll im Mai in Kraft treten

Wie die Überwachung der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt. In Kraft treten soll sie in zwei Monaten.

In Wien sind eine Reihe von Anbietern aktiv. Über große Flotten – die im Winter teils massiv reduziert wurden – verfügen hierzulande etwa der chinesische Anbieter “ofo” und “oBike” aus Singapur. Deren Räder werden nicht, wie zum Beispiel beim “Citybike”, an fixen Stationen angemietet bzw. zurückgegeben, sondern können – ähnlich wie bei den Free-Floating-Modellen der Carsharing-Anbieter – überall abgestellt werden.

(APA/Red)

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