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Vergewaltigungsversuch auf der Donauinsel: Drei Jahre Haft für 17-Jährigen

Der Prozess rund um die versuchte Vergewaltigung endet mit einem Schuldspruch
Der Prozess rund um die versuchte Vergewaltigung endet mit einem Schuldspruch ©VIENNA.at / David Mayr
Nach der versuchten Vergewaltigung einer 31 Jahre alten Frau, die im Februar auf der Donauinsel mit ihren Kleinkindern spazieren war, wurde der 17-jährige Angeklagte nun zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Prozessbeginn
Versuchte Vergewaltigung

 “Ich wollte sie nur küssen. Aber sie hat es nicht zugelassen” – mit diesen Worten hat sich am Dienstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen ein jugendlicher Flüchtling aus Afghanistan für die Sex-Attacke verantwortet.

Versuchte Vergewaltigung: Haftstrafe für Angeklagten

Dafür setzte es nun wegen versuchter Vergewaltigung drei Jahre unbedingte Haft. Ungeachtet der bisherigen Unbescholtenheit und des jugendlichen Alters des Angeklagten erschien dem Schöffensenat bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren eine “deutliche Strafe” erforderlich, wie der Vorsitzende darlegte. Richter Norbert Gerstberger begründete das mit der “Schwere der Tat” und generalpräventiven Erwägungen. “Wenn es keine heftige Gegenwehr des Opfers gegeben hätte, hätte er weitergemacht und sich nicht mit bloßen Zungenküssen zufriedengegeben”, gab der Gerstberger zu bedenken. Darüber hinaus bedürfe es eines “Signals an Asylwerber, dass sie nicht einfach auf der Straße Frauen anfallen können”.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Jugendliche erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Die Mutter war mit ihren beiden Kindern im Alter von 14 Monaten und zweieinhalb Jahren auf einem Treppelweg an der Neuen Donau spazieren, als der Bursch ihr entgegenkam. Offensichtlich war ihr gleich klar, dass sie in Schwierigkeiten geraten würde. Sie rief ihm bereits “Geh weg! Lass mich in Ruhe!” zu, als noch einige Meter zwischen ihnen lagen.

“Wenn er das in Kabul macht, ist er einen Kopf kürzer”

Dessen ungeachtet erfasste sie der Bursch, brachte sie zu Boden und versuchte ihre Beine zu spreizen. “Wollten Sie Sex haben?”, wollte nun der Richter wissen. “Nicht zu 100 Prozent”, erwiderte der Bursch, der eigenen Angaben zufolge dahin gehend bisher keine Erfahrungen hat. Die Frau habe sich gegen seine Küsse gewehrt: “Ich musste mich verteidigen.” “Die Steinzeit ist schon vorbei”, bemerkte der Richter darauf nicht ganz unzutreffend. Und weiter: “Wenn er das in Kabul macht, ist er einen Kopf kürzer.” Die 31-Jährige hatte sich vehement zur Wehr gesetzt. Sie biss dem Angreifer in die Nase und trat ihm in den Unterleib. Darauf ergriff er die Flucht. Über die Kapuze, die ihm die Frau von seinem Hoodie gerissen hatte, konnte der 17-Jährige ausgeforscht und am folgenden Tag in seiner Flüchtlingsunterkunft festgenommen werden.

Grob fahrlässiger Gefährdung der körperlicher Sicherheit

Da beim Übergriff der Buggy mit den beiden Kleinkindern ins Wasser zu stürzen drohte, wurde der Angeklagte auch wegen grob fahrlässiger Gefährdung deren körperlicher Sicherheit schuldig erkannt. Der Kinderwagen war zum Glück nicht ganz zur Neuen Donau gerollt, sondern in der Wiese stehen geblieben. Die Mutter leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Bursch war im Sommer 2015 im Zuge der so genannten Flüchtlingswelle gemeinsam mit seinem Bruder nach Österreich gekommen. Seine Eltern sollen bei einem Selbstmordanschlag in Kabul getötet worden sein. Er fand zunächst Aufnahme in einem Caritas-Heim, wo er nach wenigen Monaten einer jungen Psychologie-Studentin, die sich ehrenamtlich seiner angenommen hatte, zu nahe gekommen sein soll. Die junge Frau musste ihn mit Nachdruck darauf aufmerksam machen, dass er im Umgang mit ihr eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfe.

(APA/Red.)

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