15 Monate unbedingt für "hundenarrische" Wiener Pensionistin
Mit dem Schuldspruch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung war die Frau, die sich in der Verhandlung als so sogenannte Staatsverweigerin entpuppte, zunächst nicht einverstanden. Nach längerer Rücksprache mit Verteidigerin Anita Schattner trat dann jedoch ein Sinneswandel ein. "Sie hat es dann akzeptiert", berichtete Schattner der APA. Möglicherweise habe die zweimonatige U-Haft "zur Einsicht geführt".
Sie erkenne den österreichischen Staat nicht an und sei "eine geschützte Person", hatte die Angeklagte noch zu Verhandlungsbeginn Ende September deponiert. Über sie könne "kein Gericht entscheiden, nur der Schöpfer".
Verfahrensgegenständlich war ein Polizeieinsatz in bzw. vor der Wohnung der Frau. Als ihr auf Basis des Tierhaltungsgesetzes ihr bissiges Tier abgenommen werden sollte, dürften ihr die Sicherungen durchgebrannt sein. Sie soll gegen einen Polizisten "ausgetreten", ihn am Hals gepackt und versucht haben, ihm in den Oberarm zu beißen. Einen zweiten Beamten soll sie ebenfalls zu beißen versucht und sich heftig gewehrt haben, als er die Frau an der Wand fixieren wollte.
Für Verteidigerin "Widerstand im untersten Bereich"
Die Pensionistin machte unter anderem geltend, sie habe keine echten Zähne und könne daher gar nicht zubeißen. Sie behauptete außerdem, nicht in Richtung der Polizisten getreten, sondern ihr Knie nur deshalb angehoben zu haben, weil sich ein Schlüsselbund in ihrer Hosentasche befand, der sie irritiert hätte. "Es war ein Widerstand im untersten Bereich", befand ihre Verteidigerin.
Bei der Strafbemessung war erschwerend, dass die 67-Jährige drei Vorstrafen aufweist, davon zwei im Zusammenhang mit beißwütigen Hunden. Erstmals war sie verurteilt worden, weil ihr damaliger Hund - jeweils ohne Leine und Beißkorb unterwegs - an zwei verschiedenen Tagen auf Passantinnen losgegangen war und vier Frauen gebissen hatte. Dafür setzte es wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe. Eine weitere Geldstrafe kassierte die "Hundenärrin", nachdem ihr nächster Hund - der erste war zwischenzeitlich verstorben - zwei Frauen angefallen hatte. Eine Betroffene kam dabei zu Sturz und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.
Frau mit Hundehalteverbot belegt
Seit diesem Vorfall war die Pensionistin mit einem Hundehalteverbot belegt, was sie ignorierte. Sie legte sich einen Samojeden an. Die Haltung der nordischen Hunderasse - ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt - ist mit hohen Anforderungen verbunden.
Zuletzt war die Frau im Jänner 2022 wegen versuchter Erpressung und Nötigung zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden, nachdem sie eine Finanzbeamtin und eine Polizeibeamtin mit Drohbriefen bedacht hatte. Darin forderte die Staatsverweigerin von den Empfängerinnen 500 bzw. 2.000 Feinunzen Silber für angebliches Fehlverhalten ein. Diese Strafe bekam die 67-Jährige nicht widerrufen.
(APA)