Gefahrgutkontrolle auf der A14: Polizei zieht desolaten Lkw aus dem Verkehr

Am 8. Oktober 2025 geriet ein polnisch zugelassenes Sattelkraftfahrzeug im Zuge einer groß angelegten Schwerpunktkontrolle der Landesverkehrsabteilung der Polizei auf der A14 bei Hörbranz ins Visier. Gemeinsam mit technischen Experten der ASFINAG, Vertretern des Umweltbundesamtes sowie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLRT) wurden gezielt Transporte im Bereich Abfall- und Gefahrgutrecht kontrolliert.
Die Kontrolle des Fahrzeugs, das sich auf dem Weg von Italien nach Deutschland befand, förderte alarmierende Zustände zutage.
Technisch "desolat", Gefahrgüter ungesichert
ASFINAG-Techniker stuften den technischen Zustand des Lkw als "desolat" ein. Zehn Mängel mit unmittelbarer Gefahr im Verzug wurden dokumentiert – darunter schwerwiegende Defekte an den Bremsen. Zusätzlich wurden vier weitere schwere Mängel festgestellt, die eine Weiterfahrt unmöglich machten.
Auf der Ladefläche entdeckten die Einsatzkräfte rund 1300 Kilogramm Gefahrgut – darunter ätzende Flüssigkeiten, Peressigsäure-Gemische und Lithium-Batterien. Die Stoffe waren teils ungenügend gesichert und zudem gemeinsam mit anderen Frachten verladen – ein klarer Verstoß gegen das Gefahrgutrecht.
Brisant: Der Fahrer legte die Frachtpapiere erst nach Aufforderung durch die Beamten vor. Eine Kennzeichnung des Fahrzeugs mit den vorgeschriebenen orangefarbenen Warntafeln fehlte völlig.

UN-Nummern der transportierten Gefahrgüter
Die betroffenen Stoffe sind unter folgenden UN-Nummern klassifiziert:
- UN 1760: Ätzende flüssige Stoffe, n.a.g.
- UN 3149: Stabilisiertes Wasserstoffperoxid-Peressigsäure-Gemisch
- UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien
- UN 3091: Lithium-Metall-Batterien in oder mit Ausrüstung
Sofortige Konsequenzen für Fahrer und Fahrzeug
Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz untersagte die Weiterfahrt per Bescheid. Das Fahrzeug wurde unter polizeilicher Begleitung zu einem Abstellplatz einer Nachsorgefirma eskortiert.
Zusätzlich wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 15.000 Euro eingehoben. Mehrere Anzeigen – unter anderem wegen Verstößen gegen das Gefahrgutrecht und das Abfallwirtschaftsgesetz – wurden bereits vorbereitet.
Ein chemisch-technischer Sachverständiger des Amts der Vorarlberger Landesregierung wurde zur fachlichen Beurteilung des Vorfalls beigezogen.
(VOL.AT)