Gegenwind für neues Mietpreis- und Wohnpaket

Das neue Mietpreis- und Wohnpaket umfasst die Wertsicherung von Mietverträgen und eine Begrenzung des Mietanstiegs. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass befristete Mietverträge mindestens fünf statt drei Jahre dauern sollen. Bis zum Ende der Begutachtungsphase wurden 38 Stellungnahmen abgegeben, darunter 25 von Institutionen.
WKÖ: Neues Mietpreis- und Wohnpaket "vorwiegend Symptombekämpfung"
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) stellt die gesetzliche Deckelung des Mietpreises als Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern angesichts der hohen Inflation in Frage. "Die vorliegende Regelung stellt vorwiegend eine Symptombekämpfung dar, die sich überdies auch nur für Konsumenten positiv auswirkt", heißt es in der Stellungnahme. "Generell ist anzumerken, dass leistbares Wohnen vor allem durch Erhöhung des Angebots entsteht."
Die Industriellenvereinigung (IV) warnte vor "unabschätzbaren Folgen" für das Mietrecht. Das Einsparungspotenzial für Mieterinnen und Mieter sei hingegen "überschaubar", teilte die IV in der Stellungnahme mit. Gemeinden und heimische Unternehmen würden weniger verdienen mit nachteiligen Auswirkungen auf künftige Instandhaltung und Sanierung, erklärt die Interessensvertretung.
Ähnlich äußerte sich der Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB). "Derartige Eingriffe in den Wohnungsmarkt gefährden langfristig die Funktionsfähigkeit des privaten Mietwohnungsmarktes", betonte der ÖHGB. Sie würden schlussendlich zu einer "Verknappung des leistbaren Wohnraums" führen, da "notwendige Instandhaltungen, Sanierungen und Neubautätigkeiten zunehmend unrentabel werden".
Neues Mietpreis- und Wohnpaket geht Gewekschaft "nicht weit genug"
Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) äußerte sich zurückhaltend. "In einigen Teilen gehen die geplanten Änderungen aber nicht weit genug und werden die finanzielle Situation vieler Mieterinnen und Mieter kaum merklich verbessern", gibt der ÖGB zu Bedenken. Seine Forderung: Statt einem automatischen Teuerungsausgleich sollen "die Mieten zukünftig für alle Mietverträge - egal ob im geregelten oder im freien Mietbereich - um maximal zwei Prozent pro Jahr angehoben werden dürfen".
Trotz Verbesserungen "bleiben die Grundprobleme jedoch leider bestehen, da die Maßnahmen nicht umfassend genug sind", hieß es seitens der Mietervereinigung (MVÖ). Ihr Hauptkritikpunkt ist die Befristung von Mietverhältnissen: "Zwar führt die Verlängerung der Mindestbefristung zu mehr Stabilität, sie ändert jedoch nichts am strukturellen Ungleichgewicht, das durch die Praxis der Endloskettenbefristungen entsteht."
(APA/Red)