Kärntner SPÖ-Chef für Auszeichnungs-Aberkennung für Gmeiner
"Wenn jemand durch sein Verhalten, etwa durch Missbrauch oder Gewalt, das Vertrauen zutiefst missbraucht hat, darf eine staatliche Ehrung nicht unangetastet bleiben. Es geht hier um Verantwortung und, in erster Linie, um den Respekt gegenüber den Opfern", sagte Fellner. Gmeiner, gegen den es mehrere schwere Missbrauchsvorwürfe gibt, hatte 1984 das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten erhalten.
Derzeit sieht das Kärntner Landesauszeichnungsgesetz eine Aberkennung nur bei lebenden Personen und nur bei rechtskräftiger Verurteilung vor, eine Ausnahme gibt es für Personen mit nationalsozialistischem Hintergrund. Damit sei aktuell eine posthume Aberkennung rechtlich nicht möglich, außerdem hatte es im Fall Gmeiners auch keine Verurteilung gegeben. Was den Kinderdorf-Gründer angeht, sei er jedenfalls klar für eine Aberkennung, sagte Fellner auf APA-Anfrage: "Die Betroffenen haben die Geschehnisse im Rahmen des Opferschutzverfahrens plausibel dargelegt."
Straße in Klagenfurt soll umbenannt werden
Die Vorwürfe gegen Gmeiner waren am Dienstag auch Thema im Klagenfurter Stadtsenat - in der Stadt ist eine Straße nach ihm benannt. Nachdem Bürgermeister Christian Scheider (FSP) die Causa thematisiert hatte, waren sich die Senatsmitglieder einig, dass eine Umbenennung in die Wege geleitet werden soll, teilte die Stadtkommunikation mit. Damit folgt die Kärntner Landeshauptstadt weiteren Städten, die ebenfalls eine Umbenennung von nach Gmeiner benannten Straßen oder Plätzen in die Wege leiten.
(APA)