AA

Reha-Einrichtung nach Attacke auf Vater in Kärnten

Das Landesgericht in Klagenfurt.
Das Landesgericht in Klagenfurt. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Psychiatrisches Rehabilitationszentrum heißt es für einen psychisch kranken Mann nach einer Attacke auf seinen Vater. "Ich habe ihn noch immer gern", ließ dieser mit Blick auf seinen Sohn wissen. Die Schwurgerichtsentscheidung in Kärnten war zunächst nicht rechtskräftig.

Ein psychisch kranker, 33-jähriger Kärntner wird nach einem Angriff auf seinen Vater nicht in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, sondern in einem psychiatrischen Rehabilitationszentrum untergebracht. Der Mann hatte unter dem Eindruck einer paranoiden Schizophrenie auf seinen Vater eingestochen und diesen schwer verletzt. Die Entscheidung des Schwurgerichts am Landesgericht Klagenfurt war vorerst nicht rechtskräftig.

Begründet wurde die Maßnahme mit einem positiven Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen. Der Sachverständige hatte bei dem 33-Jährigen eine wesentliche Besserung festgestellt, seitdem er unter neuer Medikation ist. Deshalb wurde von einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum abgesehen. Für die Unterbringung in dem Reha-Zentrum wurden aber eine Reihe von Weisungen verhängt, wie Psychotherapie, laufende Medikation, regelmäßige Kontrollen und die Abstinenz von Alkohol oder Drogen.

Mutter leistete nach Attacke Erste Hilfe

Zu der Tat war es im Sommer in dem Haus gekommen, in dem der 33-Jährige gemeinsam mit seinen Eltern lebte. Der Vater des Mannes wollte nach seinem Sohn sehen, als ihm dieser plötzlich mit einem Messer in beiden Händen gegenüberstand. Ohne ein weiteres Wort ging er auf seinen Vater zu und stach zweimal auf ihn ein. Ein Stich traf den Mann am Oberarm, beim zweiten blieb das Messer sieben Zentimeter tief zwischen Lunge und Leber stecken. Der 33-Jährige ließ von seinem Vater ab und ging in sein Zimmer, die Mutter leistete bis zum Eintreffen der Rettung Erste Hilfe.

"Die (Anlass-, Anm.) Tat, ein versuchter Mord, zeigt auf tragische Weise, welche schweren Folgen eine nicht behandelte psychiatrische Erkrankung haben kann", sagte Staatsanwältin Sarah Ofner in ihrem Anklagevortrag. Der Betroffene leidet seit 14 Jahren an paranoider Schizophrenie, er war auch in Behandlung - doch ohne anhaltenden Erfolg. Vor Jahren reiste der 33-Jährige sogar auf eigene Faust nach Brasilien, um sich dort von einem, mittlerweile zu langer Haft verurteilten, Wunderheiler behandeln zu lassen. Der Betroffene war bei der Tat zurechnungsunfähig, hielt die Staatsanwältin fest, er habe unter dem Eindruck von Wahnvorstellungen gehandelt. Weil er weitere Taten gegen Leib und Leben begehen könne, stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, den 33-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen.

Direkt an die Tat könne er sich nicht mehr erinnern, gab der 33-Jährige in der Befragung durch Richter Gernot Kugi, der dem Schwurgerichtshof vorsaß, an. Allerdings habe er kurz zuvor eine Stimme gehört, die ihn aufgefordert habe, das Messer zu nehmen: "Die Stimme hat gesagt: Wenn jemand kommt, dann stich zu, das Wesen verschwindet dann", sagte der Mann vor Gericht aus. Was passiert sei, sei "tragisch", es gehe ihm nun aber viel besser: "Ich habe zum ersten Mal Medikamente, die mir helfen. Ich höre keine Stimmen mehr." Und er sei sich auch bewusst, dass er wohl sein Leben lang Medikamente nehmen müsse.

Vater: "Habe ihn noch immer gern"

Sichtlich erschüttert erzählte der Vater des Betroffenen von dem Vorfall. Zum Abschluss brach er aber eine Lanze für seinen Sohn: "Er ist der beste Kerl, den es gibt, wenn er keine Psychose hat. Ich habe ihn noch immer gern." Er könne nun nur hoffen, dass er gut untergebracht werde. Der gerichtsmedizinische Sachverständige sprach von einem "wuchtigen Stich" in den Oberbauch, die Klinge sei bis zum Schaft in den Körper des Opfers eingedrungen. Kurzfristig habe "durchaus Lebensgefahr" bestanden, nur durch glückliche Umstände seien keine Komplikationen aufgetreten.

Bereits ab dem Jahr 2010 habe der Betroffene Veränderungen wahrgenommen, erklärte der gerichtspsychiatrische Sachverständige, der den Mann untersucht hatte. Er sei wiederholt in stationärer Behandlung gewesen, sein Zustand habe sich aber immer wieder verschlechtert - das waren dann Phasen, in denen er ständig Stimmen gehört habe. "Am Tag der Tat war der Betroffene in einem hochpsychotischen Zustand, in dem er das Strafbare der Tat nicht begreifen konnte", so der Sachverständige.

Sein Zustand habe sich im Laufe der Anhaltung nun aber wesentlich gebessert durch die Gabe eines Depotmedikaments, das drei bis vier Wochen lang wirksam sei. Das mache es auch möglich, eine Einweisung "durch gelindere Mittel" zu ersetzen. So gebe es bereits eine Zusage eines speziellen Therapiezentrums in Kärnten. Im Gegenzug brauche es aber gerichtliche Weisungen, wie die Teilnahme an Therapien und die unbedingte Weiterführung der Medikation. Für sich allein würde er wahrscheinlich Weisungen nicht mehr befolgen, das Rückfallrisiko wäre hoch: "Seine Gefährlichkeit würde ohne Eingriff in seine Lebensführung weiter bestehen." Die Krankheit selbst bezeichnete er als nicht heilbar, aber gut therapierbar.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Reha-Einrichtung nach Attacke auf Vater in Kärnten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen