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SPÖ gegen Kopftuchverbot in Verfassungsrang

Gleichheitswidrigkeit als Hürde beim Verbot
Gleichheitswidrigkeit als Hürde beim Verbot ©APA/dpa
Der Wunsch von Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP), das geplante Kinder-Kopftuchverbot mittels Zweidrittelmehrheit gegen grundrechtliche Bedenken abzusichern, dürfte an der SPÖ scheitern. Man wolle ein "verfassungskonformes Kopftuchverbot" und nicht ein "verfassungswidriges Kopftuchverbot im Verfassungsrang", zitierte die "Presse" (Dienstagsausgabe) aus dem SPÖ-Klub. Ein Zweidrittelbeschluss ohne Koalitionsbruch scheint damit ausgeschlossen.

Es ist der zweite Versuch für ein entsprechendes Verbot, nachdem ein erster Anlauf für Mädchen in der Volksschule unter Schwarz-Blau vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden war. Auch diesmal gibt es große Bedenken, dass das Verbot - diesmal für Mädchen bis zur achten Schulstufe - erneut am Gleichheitsgrundsatz scheitern würde, weil es sich wieder ausschließlich auf das islamische Kopftuch bezieht.

Kein koalitionsfreier Raum

Plakolm strebt daher eine Verfassungsbestimmung an, würde diese allerdings nur mit den Stimmen von ÖVP, NEOS und der Oppositionsfraktion FPÖ zusammenbekommen. Die Grünen haben bereits betont, für ein verfassungswidriges Gesetz nicht zur Verfügung zu stehen. Die FPÖ wäre dafür grundsätzlich zu haben, will von Regierungsseite aber noch nicht kontaktiert worden sein.

Dass ein Beschluss gegen die SPÖ die schwarz-rot-pinke Koalition beenden würde, lässt sich aus dem Regierungsprogramm der drei Parteien herleiten, das keinen koalitionsfreien Raum zulässt. Wörtlich heißt es dort auf den Seiten 13 und 14: "Die in diesem Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Volkspartei, der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und NEOS gilt als beendet, wenn im Plenum oder in einem Ausschuss des Nationalrates oder des Bundesrates von einer der Fraktionen vom gemeinsamen Vorgehen bei den Abstimmungen abgewichen wird. In diesem Fall werden die Koalitionsparteien gemeinsam einen Neuwahlantrag ins Auge fassen und bejahendenfalls eine baldige Neuwahl ansetzen."

(APA)

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